Campingplatzordnung

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist grundsätzlich nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast oder Besucher meldet sich daher zuerst in der Rezeption bzw. telefonisch an. Unsere Mitarbeiter dürfen den Ausweis/Reisepass eines jeden Gastes oder Besuchers in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast oder Besucher an der Rezeption oder beim Platzwart wieder ab. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Sowohl Urlaubsgäste als auch Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden, und unterliegen einer Besuchergebühr. Besucher haben sich ebenso im Büro anzumelden und die Besuchsgebühr zu entrichten. Jeder Stellplatzinhaber ist für seine Besucher verantwortlich. Tagesbesucher bitten wir, ihre Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz vor dem Campinggelände abzustellen und das Campinggelände bis 20:00 Uhr wieder zu verlassen. Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten. Der Stellplatz und evtl. der Stromanschluss werden Ihnen zugeteilt. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

2. Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Pächter, seinen Angehörigen und/oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht grobfahrlässiges oder vorstäzliches Verhalten des Betreibers vorliegt.

3. Gezahlte Kautionen für Chipkarten, Schlüssel oder Adapter werden am Tag der Abreise bei Rückgabe erstattet.

4. Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen, Wege und Plätze so zu verlassen wie Sie sie vorgefunden haben bzw. wie Sie diese vorfinden möchten. Das Beschädigen von Blumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher von Beschädigungen wird Schadenersatzpflichtig!

5. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.

6. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen, Wasserentnahme sowie Geschirr spülen untersagt.

7. Jegliche Art von offenem Feuer und auch das Grillen mit Holzkohle ist ab Waldbrand-Warnstufe 3 nicht gestattet. Auf dem Gelände des Zeltplatz sind offene Feuer prinzipiell untersagt. Hierfür sind nur die vorgesehenen Feuerstellen (Grillplatz) zu benutzen. Bei Bedarf melden Sie das bitte beim Platzwart an. Alle Feuer sind spätestens 23:00 Uhr zu löschen. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grill- und Feuerverbot aussprechen. Wer den Ausbruch eines Schadenfeuers bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich von dem Brand Mitteilung zu machen. Geeignete Löschversuche sind zu unternehmen (323 c StGB) Der Standplatz ist sauber zu halten. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflchen sind nur nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet.

8. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke, Heringe oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht. Das Sprengen bzw. Wässern von Rasenflächen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers und mittels Trinkwasser untersagt. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch ihre Kinder diesbezüglich auf.

9. Die Entsorgung von Sperrmüll oder Grobmüll ist grundsätzlich nicht möglich, fremd deponieren ist strengstens untersagt. Für die Entsorgung von widerrechtlich abgelegten Mülles wird eine Gebühr von 75,00 € berechnet. Hausmüll ist in die Container zu bringen!

10. Hunde dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden und nur mit Zustimmung (auf jederzeitigem Widerruf) der Platzleitung erlaubt. Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Sanitärgebäude, auf dem Kinder- und Sportbereich sowie im Badebereich ist verboten und Hundekot ist vom Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu entfernen. Verursachte Schäden oder Reinigungskosten trägt grundsätzlich der Hundehalter.

Anhang: Zum Freilauf der Hunde ist der Hunde Strandbereich sowie der Freilauf Platz auf dem Gelände zu nutzen

11. Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo (5 km/h) die Platzwege befahren werden. Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit Genehmigung und mit klarem Wasser gewaschen werden, wofür eine Wassergebühr zur entrichten ist, um die Allgemeinkosten zu schonen.

12. Das Befahren des Platzes ist nur zum Zwecke des Be- oder Entladens gestattet. Das Parken der Fahrzeuge an den Stellplätzen ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Betreibers gestatt.

13. Jede Ruhestörung auf dem Gelände ist zu vermeiden. Ruhezeiten: 13:00 bis 15:00 Mittagsruhe, 22:00 bis 07:00 Nachtruhe. Während dieser Zeit dürfen insbesondere keine Kraftfahrzeuge auf dem Gelände des Campingplatzes benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Platzhalters. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Bei der Benutzung von Radios, Fernseher, CD-Player usw. ist darauf zu achten, dass die anderen Benutzer des Campingplatzes nicht gestört werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigem Platzverweis rechnen. Während der Ruhezeiten bleibt die Schranke geschlossen.

14. Der Kinderspielplatz darf nur für Kinder im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder.

15. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 12:30 und feste Unterkünfte bis 10:00 Uhr geräumt werden, andernfalls ist eine weitere Tagesgebühr anzurechnen. Der Platz ist von jedem Campinggast in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen. Notwendige Nachräumungen werden dem Gast in Rechnung gestellt.

16. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Jeder Nutzer des Campingplatzes ist verpflichtet, auf Verlangen eine gültige Gasprüfung seiner Anlage nachzuweisen.

17. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes von oder vor dem Platz sowie Schaustellern auf dem Platz bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung durch den Betreiber oder Platzverwalter. Darüber hinaus sind die Ausübung bzw. öffentliche Darstellung parteilicher Interessen auf dem Campingplatz grundsätzlich untersagt.

18. Mobile Toiletten und Abwässer aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und in der Entsorgungsstation entleert werden. Die Nutzung der Toilettenanlagen für die Entsorgung und Reinigung ist untersagt. Es ist strengstens untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten.

19. In allen Gebäuden ist das Rauchen verboten.

20. Es dürfen nur Stromanschlüsse verwendet werden, die den entsprechend aktuell gültigen Richtlinien entsprechen. Entsprechen die elektrischen Einrichtungen nicht dieser Vorschrift, behalten wir uns vor, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Stromzähler werden durch den Platz gestellt und geprüft. Eigen installierte Zähler sind nicht statthaft. Anlagen und Zähler werden in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Elektromeister geprüft.


Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der Anmeldung bekannt gemacht.

Diese Campingplatzordnung ist ab dem 01.01.2014 gültig und wird mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular, lösen Tagesticket oder einfaches Betreten in allen Punkten akzeptiert. Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden!